Kurt Keller, Arbeit und Hobby


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Privater Beistand nach Art. 394 und Art. 395 ZGB


Seit dem Jahr 2001 führe ich im Auftrag der Erwachsenenschutzbehörde der Stadt Zürich Beistandschaften für alte und behinderte Menschen. Diese Mandate haben eine gesetzliche Grundlage und sind im schweizerischen Zivilgesetzbuch festgeschrieben. 2020 ist mein letztes Mandat durch Tod erloschen. So wie die Alten in der Coronakrise isoliert wurden, kann ich keine neuen Mandate mehr übernehmen.


Begonnen habe ich mit dieser ehrenamtlichen Aufgabe, als ein behutsamer Ausstieg aus der hundertprozentigen Erwerbstätigkeit am Horizont auftauchte. Softwarehilfe nur bei institutionell geführten Mandaten empfand ich immer als Benachteiligung der privaten Beiständinnen und Beistände.


Wie Private im administrativen Bereich besser unterstützt werden könnten, habe ich während meiner Arbeit in einer Softwarefirma, die Fallführungssysteme für den Sozialbereich herstellt, eingehend studiert. Zu viele Anforderungen und mangelnde wirtschaftliche Erfolgsaussicht verhinderten bisher eine Investition in diese Idee.


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