Kurt Keller, Leser- und andere Briefe


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Fürsorge und Auto, eine individuelle Entscheidung


„Wer Fürsorgegeld rechtmässig erhält, darf damit machen was er will“ - damit bin ich gar nicht einverstanden. Ein Beispiel: Ein junger Mann verpasst den Berufseinstieg, geht stempeln bis er ausgesteuert ist. Danach meldet er sich auf dem Sozialamt und bittet um wirtschaftliche Unterstützung. Statt das Geld der berufstätigen Mutter als Entschädigung fürs „Hotel Mama“ abzuliefern, verdunstet die ganze Kohle im geliebten Auto. Haben Fallverantwortliche das Bewusstsein, die Energie und die Unterstützung der Behörden, um in solchen Fällen die Zahlungen einzustellen oder wenigstes ans rechte Ort umzuleiten? Nicht nur ein Vormund, sondern auch die Fallverantwortlichen der Sozialberatung haben die Pflicht, Auszahlungen von Steuergeldern an Bedingungen zu knüpfen. Und in diesem Beispiel könnte der drohende Verlust der schnittigen Bolide einen Motivationsschub auslösen.


erschienen im Tages-Anzeiger, 24. Juni 2011


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